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Mitteilung der Studienkommission Informatik

PrüferInnen bei Masterprüfungen

Der Kreis der PrüferInnen für Masterprüfungen wird durch §30 der JKU-Satzung (Studienrecht) festgelegt. Als PrüferInnen sind erlaubt:

  • UniversitätsprofessorInnen
  • Emeritierte/pensionierte UniversitätsprofessorInnen
  • UniversitätsdozentInnen (d.h. a.Univ.-Prof.)
  • PrivatdozentInnen
Last modified on Thursday, 13-Jun-2013 15:51:43 CEST